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Ende der Vergnügungssteuer in Wien ab 2017

19-09-2016: Die Stadt Wien schafft mit 01.01.2017 die Vergnügungssteuer ab. Somit werden u. a. Sportwettkämpfe, Filmvorführungen und Ausstellungen von dieser Landesabgabe befreit.

Bis 31.12.2016 sind folgende Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Wien vergnügungssteuerpflichtig:

  • Vorführungen von Filmen und Projektionen durch Fernsehempfangsanlagen
  • Halten von Spielapparaten und Musikautomaten
  • Ausstellungen
  • Kunstlaufvorführungen auf Eis- oder Rollbahnen
  • Stripteasevorführungen, Peepshows, Table-Dance und ähnliche erotische Tanzvorführungen oder Darbietungen
  • Sportliche Wettkämpfe und Vorführungen in Form von Motorsportveranstaltungen, Berufsboxen und Berufsringen
  • Publikumstanz, Masken- und Kostümfeste
  • Vermieten von Programmträgern für Videospiele, von Videofilmen sowie von Schmalfilmen oder auf sonstigen Bildträgern aufgezeichneten Filmen in einem in Wien liegenden Betrieb. Ausgenommen ist die Vermietung an Unternehmer, die die Programmträger oder Filme zur vergnügungssteuerpflichtigen Verwendung mieten

(Auszug aus dem Vergnügungssteuergesetz 2005 – VGSG)